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Zwingend muss etwas auf ordnungsbehördlicher und politischer Ebene geschehen, um das extrem vorherrschende, und vollkommen unnötige Leid auf unseren Straßen einzudämmen!
Städte und Gemeinden werden dringend zum Handeln aufgefordert!
Über 4 0 . 0 0 0 Befürworter, mehr als 3.000 Tierheime und mehrere Millionen Mitglieder der bundesweiten
Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung rufen aus:
S T O P !!! - so kann es nicht mehr weitergehen!
Wir fordern dringend transparenten, fairen und praktizierbaren Tierschutz, Rechtssicherheit, Entlastung für die praktischen Garanten des Tierschutzes, sowie sozialen Frieden für Mensch, Tier & Umwelt:
Wir fordern eine bundeseinheitliche Katzenkastrations- und Kennzeichnungspflicht & damit Rechtssicherheit für Tierschützer!
Kein Heimtier gehört unversorgt auf die Straße!
Eine Katzenschutzverordnung (TSch-KaVo) schützt Mensch, Tier und Umwelt. Wir fordern Unterstützung von der EU-Kommission.
Ignoranz & Willkür sind Multiplikatoren für das Leid auf unseren Straßen! Hier sind die Landesinnenministerien, sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier gefordert. Fütterungsverbote sind rechtlich nicht haltbar, weiterhin sind sie ein Multiplikator für das Leid. Vielerorts werden bedingt durch ordnungsbehördliches Fehlverhalten Brennpunkte hergestellt, die nicht mehr duldbar sind. Es ist nicht mehr hinzunehmen, dass die Persönlichkeitrechte der ordentlichen Tierhalter durch das gesamtgesellschaftliche Versagen erheblich verletzt werden. Wir brauchen Schutz für Mensch und Tier!
Diese Meinung vertreten über 3.000 Tierheime, Tierschutzvereine und Auffangstationen deutschlandweit!
Katzen brauchen Schutz - PRO Katzenschutzverordnung
Unterschriftenliste Pro Katzenschutzverordnung Download
Kastrationspflicht für Katzen ist amtlich!
Katzenkastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht:
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Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese vor Vollendung des 5. Lebensmonats von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen.
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Katzen sind vor Vollendung des 5. Lebensmonats mittels Tätowierung und/oder Mikrochip zu kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die doppelte Kennzeichnung durch Tätowierung in beiden Ohren, zuzüglich Mikrochip/Transponder ist erstrebenswert.
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Katzen aus genehmigter privater oder gewerblicher Zucht und/oder Handel sind vor der Weitergabe an dritte, vor Vollendung des 5. Lebensmonats, mittels Tätowierung und/oder Mikrochip kennzeichnen und registrieren zu lassen.
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Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer frei lebenden Katzen Futter zur Verfügung stellt (Obhutsverhältnis oder staatliche Fundtierverwahrung)
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Für die private oder gewerbliche Zucht von Katzen können auf schriftlichen Antrag hin, Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle, Dokumentation, nachhaltige Verantwortung und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
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Die Mindesthalteanforderung für Katzen nach TVT sind einzuhalten.
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