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Was wenn mein Haustier stirbt
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TIERHILFE SCHIERLING
Tierhilfe Kelheim und Umgebung e.v.
Laberweinting ' Waldfriedhof für Tiere '
Was wenn mein Haustier stirbt

 

 

 

                Der Tod des Haustiers ist ein

schmerzlicher Verlust

für alle Beteiligten.

Auf Tierhalter kommt in dieser

Situation außerdem

die Frage zu,

wie sie ihr Haustier bestatten möchten.

Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie

haben und was das Gesetz erlaubt.

Wenn das eigene Haustier eines Tages stirbt, verliert man einen treuen Begleiter und Freund, mit dem man viele schöne Stunden verbracht hat. Es dauert meist einige Zeit, bis man über den Verlust hinwegkommt und die Trauer verarbeitet hat. Ein wesentlicher Bestandteil der Trauerarbeit ist eine angemessene und würdige Bestattung, die den Abschied ein wenig erleichtern kann.

Tierhalter können zwischen einem Begräbnis auf dem Tierfriedhof, der Einäscherung oder einem Begräbnis im eigenen Garten wählen. Sie sollten sich vorher gut informieren und auch die rechtlichen Grundlagen kennen, denn die "Beseitigung" von toten Tieren ist gesetzlich geregelt.



Das Tierkörperbeseitigungsgesetz

Paragraph 5 des Tierkörperbeseitigungsgesetz zufolge müssen eigentlich fast alle toten Tiere in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt werden. In solchen Anlagen werden Tierkadaver maschinell zerkleinert, um Bestandteile wie Fett oder Tierkörpermehl weiterzuverwenden.

Eine Ausnahme besagt jedoch, dass einzelne Körper von Katzen, Hunden, Kaninchen, Ferkeln, Geflügel, Schaf- und Ziegenlämmern (unter vier Wochen alt), in Tierhaltungen gehaltene Kleintiere sowie Vögel auch auf von der Behörde zugelassenen Plätzen vergraben oder in zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden dürfen. Zudem ist es möglich, Haustiere im eigenen Garten zu beerdigen – jedoch nur, wenn sich der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Plätzen und Wegen befindet. Außerdem müssen die Tiere mit einer mindestens 50 Zentimeter dicken Erdschicht bedeckt sein. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.

Wer keinen eigenen Garten hat, der die genannten Bedingungen erfüllt, und sein Haustier vor einer Tierkörperbeseitigungsanlage retten will, kann sich also zwischen einer Einäscherung und einem Begräbnis auf dem Tierfriedhof entscheiden.


Einäscherung

Es gibt in Deutschland sogenannte Haustierkrematorien, die die Einäscherung von Haustieren und in der Regel auch den Transport und die vorübergehende Lagerung in einem Kühlhaus übernehmen. Bei einer Einzeleinäscherung dürfen Tierhalter häufig anwesend sein und die Asche des Haustieres anschließend in einer Urne mitnehmen. Es ist auch möglich, die Urne auf einem dafür zugelassenen Gelände zu vergraben oder die Asche zu verstreuen.

Bei einer Sammeleinäscherung werden mehrere Haustiere gleichzeitig verbrannt und die Asche wird hinterher vergraben oder verstreut. Die Preise für eine Einäscherung sind abhängig von der Tierart sowie dem Gewicht beziehungsweise der Größe des Tieres und unterscheiden sich außerdem je nach Anbieter. Eine Einzeleinäscherung kann zum Beispiel zwischen etwa 100 und 500 Euro kosten, eine Sammeleinäscherung zwischen 50 und 300 Euro. Serviceleistungen wie der Transport werden oft extra berechnet.


Begräbnis auf dem Tierfriedhof

Sie können Ihr Haustier darüber hinaus auf einem von der Behörde genehmigten Tierfriedhof beerdigen lassen. Meist haben Sie die Wahl zwischen einem individuellen Einzelgrab mit Sarg und Grabstein oder einem Reihengrab, in welchem das Tier später anonym liegt. Viele Tierfriedhöfe bieten außerdem an, den Transport sowie die Grabgestaltung und Grabpflege zu übernehmen. Je nach Größe des Tieres und Art der Beerdigung müssen Sie mit Kosten zwischen etwa 20 und 260 Euro rechnen, hinzu kommen meist noch die Grabmiete sowie die Kosten für den Sarg.